Schwangerschaft

Mit modernsten Methoden für Ihre Sicherheit und für eine entspannte Schwangerschaft

Ultraschall Pränataldiagnostik - Dr. med. Dirk Alter in Gießen

Vorgeburtliche Untersuchungen

Wann sind zusätzliche Untersuchungen für Sie und Ihre Familie überhaupt sinnvoll und wichtig – und wann verzichtbar?

Schwanger sein, Eltern werden: Die Familiengründung ist eine Phase voll intensiver Gefühle, Wünsche, Hoffnungen aber manchmal auch Unsicherheiten, Zweifeln oder gar Ängsten. Vielleicht begleitet Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin auch der Gedanke: wird mein Baby gesund sein? Vielleicht haben Sie manchmal den Eindruck, es geht oft um Risiken? So viel vorab: die allermeisten Kinder kommen gesund durch die Schwangerschaft und munter zur Welt.

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Gewöhnlich gibt es also keinen Grund zur Sorge. Auf der anderen Seite existieren Möglichkeiten zur vorgeburtlichen Diagnostik, medizinisch Pränataldiagnostik oder kurz PND. Doch wann sind zusätzliche Untersuchungen für Sie und Ihre Familie überhaupt sinnvoll und wichtig – und wann verzichtbar?

Was ist Pränataldiagnostik ?

Während der Schwangerschaft werden viele Untersuchungen durchgeführt, um die gesunde Entwicklung Ihres Babys zu beurteilen. Weil sie vor der Geburt stattfinden, werden sie als pränatal bezeichnet. Unter Pränataldiagnostik versteht man also vorgeburtliche Untersuchungen. Pränataldiagnostik können niedergelassene Frauenärztinnen und -ärzte, Zentren für Pränatalmedizin oder humangenetische Einrichtungen durchführen. Voraussetzung ist eine entsprechende Zusatzqualifikation.

Es gibt Standarduntersuchungen wie die drei Basis-Ultraschalle. Zusätzliche Untersuchungen, die über die regulären in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, können in bestimmten Situationen zur Abklärung eingesetzt werden, wenn sich Auffälligkeiten ergeben haben. Besteht ein Anlass, können weitere diagnostische Schritte von der Krankenkasse übernommen werden. Untersuchungen, für die Sie sich ohne medizinischen Anlass frei entscheiden, können Sie alternativ als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) auf eigene Kosten wahrnehmen. Mit den in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen kann die Gesundheit Ihres Kindes und auch Ihr eigener Zustand optimal überwacht werden. Ganz klar: Werden Auffälligkeiten bemerkt, kann ich weitere diagnostische Schritte empfehlen. Manche Schwangere oder Paare fühlen sich damit wohler, wenn sie zusätzliche Untersuchungen vornehmen lassen, obwohl keinerlei Verdacht vorliegt.

Sie entscheiden !

Pränataluntersuchungen (PDF)

Ultraschalluntersuchungen (Ultraschall-Screening)

Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen sind fester Bestandteil der regulären Schwangerenvorsorge in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche, 19. bis 22. Schwangerschaftswoche sowie der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche.  Alternativ können Sie sich bei der zweiten Ultraschalluntersuchung auch für einen erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden. Auch dieser wird von der Krankenkasse übernommen. Dabei werden zusätzlich die verschiedenen Organe Ihres Babys gezielt untersucht.

Wenn bei einer der Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der regulären Schwangerschaftsvorsorge spezielle Risiken (z.B. Mehrlingsschwangerschaft) oder Auffälligkeiten festgestellt werden, ist auf Wunsch ein detaillierterer Organ-Ultraschall (sonographische Feindiagnostik) möglich. Dieser wird zwischen der 19. und 22., je nach Fragestellung auch bis zur 24. Schwangerschaftswoche von speziell dafür ausgebildeten Frauenärztinnen und -ärzten durchgeführt. Mit einem hochauflösenden Ultraschallgerät kann nach Anzeichen von organischen Fehlentwicklungen beim Ungeborenen gesucht werden. Je nach Bedingungen kann mehr als die Hälfte, aber niemals alle schwerwiegenden Fehlbildungen zu diesem Zeitpunkt erkennbar sein.

Auf Wunsch können Sie die Feindiagnostik auch statt des erweiterten Basis-Ultraschalls durchführen lassen. Dabei wird das Baby noch genauer untersucht. Dieser Feinultraschall ohne Indikation/Überweisung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Pränatalmediziner können darüber hinaus bei bestimmten Fragestellungen weitere spezielle Ultraschalluntersuchungen durchführen:

  • Doppler-Ultraschall:
    Überprüfung der Durchblutung von Gebärmutter und Plazenta, Nabelschnur sowie wichtiger Gefäße des Kindes. Er wird in der Regel ab der 20. Woche empfohlen, wenn der Verdacht besteht, dass das Kind nicht ausreichend versorgt wird.
  • Echokardiographie:
    Genauere Untersuchung des kindlichen Herzes, d.h. Funktion der Herzklappen und Blutstrom im Herz.

 

Untersuchungen im 1. Drittel der Schwangerschaft

First-Trimester-Screening – Nackenfaltenmesssung
Das Ersttrimester-Screening ist ein freiwilliger nicht-invasiver Suchtest im ersten Trimester (zwischen der 10. und 14. SSW) und besteht aus zwei Untersuchungen:

  • einer Ultraschalluntersuchung zur Klärung des kindlichen Gesundheitszustandes und
  • einer Blutserumanalyse der Schwangeren zur Klärung der Funktionalität und Entwicklung der Plazenta

 

Pränataldiagnostik - Blutentnahme
Hierfür wird Ihnen Blut für einen Labortest abgenommen. In Ihrem Blut zirkulieren Schwangerschaftshormone, die dann untersucht werden können. Mit Hilfe von Ultraschall kann über eine Nackentransparenzmessung die Nackenfaltendicke des Babys ermittelt werden. Es handelt sich dabei um eine Flüssigkeitsansammlung im Bereich des kindlichen Nackens, die in geringem Ausmaß normal ist, bei zunehmender Größe aber ein Hinweis für eine Chromosomenstörung (z.B. Trisomie 21) und/oder Fehlentwicklungen des ungeborenen Kindes sein kann (z.B. Herzfehler).

Außerdem achte ich bei der Untersuchung auf die Ausprägung des Nasenbeins. Die Messergebnisse werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst – u.a. erfordern sie Erfahrung und ein hochauflösendes Ultraschallgerät.

Ergibt das Ersttrimester-Screening ein erhöhtes Risiko, berate ich Sie zu weiteren Untersuchungen, zum Beispiel einer Punktion des Fruchtwassers (Amniozentese) oder Punktion der Plazenta (Chorionzottenbiopsie) oder auch einen Bluttest auf Trisomien

Das Ersttrimester-Screening gehört zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Das heißt, die Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Über die genauen Kosten kann Ihnen Ihre frauenärztliche Praxis Auskunft geben.

Aufklärung für das Ersttrimesterscreening.pdf

Aufklärung für das Ersttrimester-Serum-Screening.pdf

Nicht invasive Praenataltests – NIPT ( z.B. „Praena-Test“)

Unter anderem mit dem „Praena-Test“ (https://lifecodexx.com/) stehen uns jetzt Testverfahren verschiedener Anbieter zur Verfügung, mit denen es möglich ist, kindliche Chromosomenstörungen aus mütterlichem Blut mit einer Sicherheit von etwa 98 – 99 % nachzuweisen bzw. auszuschließen.

Nicht-invasive Pränataltests (NIPT) können schon früh (ab der 10. SSW) einige Chromosomen-Abweichungen beim Ungeborenen feststellen. In Ihrem Blut befinden sich winzige Bruchstücke des Erbguts Ihres Kindes. Ihr mütterliches Blut bietet daher die Möglichkeit, genetische Besonderheiten bei Ihrem Kind feststellen zu können. Die Erbgutbestandteile stammen aus den kindlichen Zellen der Plazenta. Darüber kann ermittelt werden, ob Ihr Baby eine andere Anzahl an Chromosomen als üblich trägt und z.B. eine Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie 21, Trisomie 18 oder Trisomie 13 vorliegt. Der Test kann keine Fehlbildungen wie z.B. einen offenen Rücken, einen Bauchwanddefekt oder einen Herzfehler nachweisen. Er stellt keinen Ersatz, sondern eine zusätzliche Möglichkeit zu anderen Verfahren der pränatalen Diagnostik dar.

Vor der Blutabnahme kläre ich Sie ausführlich über die Chancen und Risiken der Untersuchung auf und erläutere Ihnen auch mögliche Konsequenzen, die sich aus Ihrer Entscheidung für den Test ergeben können. So sind die Testergebnisse manchmal nicht eindeutig und ziehen unter Umständen weitere Tests nach sich. Auch Fehlalarme können vorkommen.

Ihre Aufklärung erfolgt nach den Vorgaben des Gendiagnostik-Gesetzes, damit Sie neutral und ergebnisoffenen über den Umfang und die Tragweite der genetischen Untersuchung und deren mögliche Befunde informiert werden. Eine schriftliche Einverständnis für die Durchführung der NIPT wird benötigt.

Der NIPT gehört zwar ab 01.07.2022 zu den gesetzlichen Kassenleistungen, allerdings nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die Krankenkasse zahlt den Test bei Hinweisen auf eine Trisomie, etwa einem auffälligen Ultraschall, oder wenn wir gemeinsam entschieden haben, dass der Test für Ihre persönliche Situation notwendig ist – etwa Sie schon ein Kind mit einer erblichen Erkrankung haben oder bestimmte Erkrankungen in Ihrer Familie gehäuft auftreten, aber auch wenn Ihre Sorgen vor einer Trisomie so groß sind, dass sie Sie schwer belasten.

Die nega­tive Aussagekraft des Tests ist sehr gut, d.h. ergibt der Test keine Auffälligkeiten, kann eine Trisomie nahezu ausgeschlossen werden. Bei einem positiven Test bedeutet es wiederum nicht immer, dass tatsächlich eine genetische Störung vorliegt. Wir besprechen dann gemeinsam, welche weitere Untersuchungen jetzt durchgeführt werden können, um eine Trisomie sicher bestätigen oder ausschließen zu können.

NIPT-Informationen (PDF)

Untersuchungen im 2. Drittel der Schwangerschaft

Nicht-invasive Bestimmung des kindlichen RhD-Faktors:

Das mütterliche Blut enthält Erbmaterial des Kindes, das sich zur Bestimmung des kindlichen Rhesusfaktors eignet. Ein solcher Test sollte frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche angewendet werden

Zwischen der 20. und der 24. SSW biete ich Ihnen einen eingehenden Organ-Ultraschall an. Dies bedeutet eine detaillierte Untersuchung des Kindes mittels hochauflösendem Ultraschall. Dieser Ultraschall ist wesentlich umfangreicher als der gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene Ultraschall in diesem Zeitraum und wird auf Ihren Wunsch hin als Privatleistung angeboten, wenn keine medizinische Indikation dafür besteht. Neben speziellen Geräten mit der höchstmöglichen Bildgenauigkeit und Feinauflösung erfordert er auch große Erfahrung des Untersuchers. Durch regelmäßige Fortbildungen und meine Qualifikation bei der DEGUM (www.degum.de) biete ich Ihnen diesen Service in meiner Praxis an.
Abhängig von den Untersuchungsbedingungen, wobei die Lage des Kindes und die Stärke der mütterlichen Bauchdecke eine entscheidende Rolle spielen, untersuche ich nahezu jeden darstellbaren Teil des kindlichen Körpers, bestimme die Lage der Plazenta, bewerte die Fruchtwassermenge und überprüfe das fetale Wachstum sowie sämtliche Extremitäten.

Besonderes Augenmerk richte ich dabei auf die Untersuchung von Gehirn, Gesicht, Rücken, Herz, Magen, Blase, Nieren, Darm und Extremitäten.

Die Ultraschall-Diagnostik kann niemals alle körperlichen oder chromosomalen Fehler und bei weitem nicht alle Krankheiten eines Menschen aufzeigen.
Sie gibt jedoch Aufschluss über alle darstellbaren Organe und Merkmale des ungeborenen Kindes, die Funktion des kindlichen Herzens oder das Durchblutungsverhalten in den Gebärmuttergefäßen sowie der Nabelschnur.

Aufklärung über Ultraschall in der 20. SSW.pdf

In der 24. – 28. SSW empfehle ich Ihnen einen Blutzuckerbelastungstest zum Ausschluss eines sogenannten Gestationsdiabetes durchführen zu lassen.

Kompetent – Vielseitig – Persönlich: Genau so möchte ich Sie während Ihrer Schwangerschaft betreuen.

Dr. med. Dirk Alter – Ihr Frauenarzt in Gießen